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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2007 - 2 O 109/06   

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https://dejure.org/2007,12824
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2007 - 2 O 109/06 (https://dejure.org/2007,12824)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.02.2007 - 2 O 109/06 (https://dejure.org/2007,12824)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 2 O 109/06 (https://dejure.org/2007,12824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltstitel nach AufenthG 2004 bei offensichtlicher Unbegründetheit des Asylantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Ausschlusses der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anforderungen an die Ablehnung eines Asylantrages i.S.v. § 30 Abs. 3 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; AsylVfG § 30 Abs. 3
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen (§ 25

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2007 - 2 O 109/06
    Allerdings ist anzumerken, dass diese Auffassung sich wohl nicht auf den vom Kläger angeführten Beschluss des OVG Bremen vom 14.07.2005 - 1 B 176/05 (www.asyl.net/magazin/docs/2006/m-6/7659.pdf) stützen lässt, die den Fall einer vor In-Kraft-Treten des § 30 Abs. 3 AsylVfG ergangenen Entscheidung des Bundesamtes betrifft.
  • VG Schleswig, 19.10.2006 - 4 A 57/05

    Verfahrensrecht, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2007 - 2 O 109/06
    Soweit er auf die Asylverfahren der weiteren Familienmitglieder - der Lebensgefährtin und des gemeinsamen Sohnes - verwiesen hat, sind diese zwischenzeitlich durch die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19.10.2006 zu den Aktenzeichen 4 A 57/05 und 4 A 175/05 rechtskräftig abgeschlossen worden.
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 10 B 06.2961

    Zur Sperrwirkung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bei Ablehnung eines

    (vgl. Discher in GK-AufenthG § 10 RdNr. 155; a.A. OVG MV vom 31.1.2007, 2 O 109/06, juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 19 C 08.2281

    Ausländerrecht; Prozesskostenhilfe (Beschwerde); (kein) Anspruch auf

    Die hierzu herangezogene Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Januar 2007 (InfAuslR 2008, 208) stützt diese Aussage ersichtlich nicht.
  • OVG Hamburg, 02.07.2007 - 4 Bf 290/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet,

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist es indes für die Einschlägigkeit dieser Vorschrift erforderlich, dass im Bescheid des Bundesamtes eine Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet erfolgt und dass in der Begründung des Bescheides (auch) auf § 30 Abs. 3 AsylVfG Bezug genommen wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2007 - 3 So 116/05, OVG Greifswald, Beschl. v. 31.1.2007 - 2 O 109/06 -, juris Rdnr. 3: Discher, in: GK-AufenthG, Stand Januar 2007, § 10 AufenthG Rdnr. 152 ff. m.w.N.; Wenger, in: Storr/Wenger/Eberle u.a., Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 2005, § 10 AufenthG Rdnr. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - 2 O 56/09

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis,

    Nach der im Widerspruchsbescheid zitierten Rechtsprechung des OVG MV (Beschl. v. 31.01.2007 - 2 0 109/06 -, InfAuslR 2008, 208) und des OVG Hamburg (Beschl. v. 02.07.2007 - 4 Bf 290106 - Juris) soll die Sperrwirkung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur dann eintreten, wenn das Bundesamt zur Begründung des Offensichtlichkeitsausspruchs auf einen der Tatbestände des § 30 Abs. 3 AufenthG Bezug nimmt.
  • VG Schwerin, 18.02.2008 - 6 B 3/08

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Fiktionsbescheinigung

    Eine im Sinne der Ausschlussvorschrift tatbestandsmäßige Ablehnung liegt im Streitfall vor, insbesondere bezieht sich das mit dem Normzitat einhergehende Offensichtlichkeitsurteil des damaligen Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf beide im deutschen Recht vorgesehenen Varianten des Flüchtlingsschutzes im Sinne von § 13 Abs. 1 und 2 AsylVfG (vgl. zu diesem Erfordernis den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 31. Januar 2007 - 2 O 109/06 -, juris, Rdnr. 3).
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